AGBs
KARTBAHN SPREITENBACH ag

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kartbahn Spreitenbach AG

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“)der Kartbahn Spreitenbach AG, Industriestrasse 166a, 8957 Spreitenbach (nachfolgend „Kartbahn Spreitenbach AG“), gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Kartbahn Spreitenbach AG mit ihren Kunden. Die Kartbahn Spreitenbach AG bietet Dienstleistungen an im Bereich Go-Kart und Freizeitanlagen. Zudem besitzt und betreibt sie dafür die Website www.kart.ch und darin einen Webshop. Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit der Kartbahn Spreitenbach AG geschäftliche Beziehungen pflegt. Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Kartbahn Spreitenbach AG. Der Kunde bestätigt bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Kartbahn Spreitenbach AG und bei der Nutzung von www.kart.ch bzw. bei Vertragsschluss diese AGB umfassend anzuerkennen.

2. Informationen auf www.kart.ch und am Anschlag bei der Kartbahn
www.kart.ch beinhaltet Informationen über Dienstleistungen. Preisänderungen sowie sonstige Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben auf www.kart.ch (Dienstleistungsbeschreibungen, Abbildungen, Filme und sonstige Angaben) sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar, ausser es ist explizit anders vermerkt. Die Kartbahn Spreitenbach AG bemüht sich, sämtliche Angaben und Informationen auf www.kart.ch korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, jedoch kann die Kartbahn Spreitenbach AG weder ausdrücklich noch stillschweigend dafür gewährleisten. Sämtliche Angebote auf www.kart.ch und angeschlagen bei der Kartbahn gelten als freibleibend und sind nicht als verbindliche Offerte zu verstehen. Die Kartbahn Spreitenbach AG kann keine Garantie abgeben, dass die auf www.kart.chaufgeführten und bei der Kartbahn angeschlagenen Dienstleistungen erbracht werden können. Daher sind alle Angaben zu Dienstleistungen ohne Gewähr und können sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern.

3. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt durch Kauf von Tickets und Dienstleistungen an der Kasse der Kartbahn oder über den Webshop zustande. Unternehmen können die Kartbahn im Voraus reservieren und die Kosten mittels Rechnung bezahlen, wobei die Kartbahn Spreitenbach AG ohne Angabe von Gründen Vorauskasse verlangen kann. Diesfalls kommt der Vertrag zustande, sobald die Kartbahn Spreitenbach AG die Reservation schriftlich bestätigt. Von der Kartbahn Spreitenbach AG gemachte Angebote sind freibleibend und, sofern nichts anders vermerkt ist, 14Tage gültig. Sie verstehen sich stets vorbehältlich Verfügbarkeit der Anlage zum Zeitpunkt der schriftlichen Reservationsbestätigung durch die Kartbahn Spreitenbach AG. Die Tickets für die Kartbahn sind nicht personalisiert und übertragbar.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können die Dienstleistungen der Kartbahn Spreitenbach AG nur mit schriftlicher Einwilligung eines Erziehungsberechtigten in Anspruch nehmen.

4. Preise
Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF), inklusive Mehrwertsteuer (MWST). Die Kartbahn Spreitenbach AG behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise. Gutscheine der Kartbahn Spreitenbach AG haben eine Gültigkeit von 5 Jahren. Verfallende Gutscheine werden nicht erstattet.

5. Bezahlung
Unternehmen, welchen die Kartbahn Spreitenbach AG Rechnung stellt, sind verpflichtet, die geschuldeten Beträge innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in Verzug und schuldet eine Mahngebühr von CHF 20.00. Ab Zeitpunkt des Verzugs schuldet der Kunde zu dem Verzugszinsen in der Höhe der gesetzlichen 5 %.

6. Pflichten der Kartbahn Spreitenbach AG
Die Kartbahn Spreitenbach AG verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen gewissenhaft zu erbringen und die Kartbahn samt notwendiger Gerätschaft in guten Zustand zu erhalten und für die zur vor gesehenen Zeit vereinbarten Nutzung zur Verfügung zu stellen. Weiterverpflichtet sich die Kartbahn Spreitenbach AG, die Benutzer der Kartbahn vor der Benutzung der Bahn zu instruieren und einzuweisen. Im Übrigen erfüllt die Kartbahn Spreitenbach AG ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen. Für alle Dienstleistungen der Kartbahn Spreitenbach AG gilt als Erfüllungsort deren Sitz, es sei denn, es werden anderweitige Vereinbarungen getroffen. Die Kartbahn Spreitenbach AG hat das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonenbeizuziehen. Sie hat sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.

7. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist angehalten, sich zum vereinbarten Zeitpunkt bei der Kartbahn einzufinden und den Anweisungen und Instruktionen des Personals der Kartbahn Spreitenbach AG vollumfänglich Folge zu leisten. Nimmt der Kunde die Dienstleistungen der Kartbahn Spreitenbach AG nicht zum vereinbarten Zeitpunkt in Anspruch, verfallen die gekauften Tickets und der bestellte Anspruch auf Konsumation ohne Rückerstattung des bezahlten Preisesund hat der Kunde kein Recht auf verspätete Inanspruchnahme der Dienstleistungen. Die Kartbahn Spreitenbach AG bemüht sich jedoch, dem Kundennach Möglichkeit einen Ersatztermin zur in Inanspruchnahme der Dienstleistungen anzubieten.

Änderungen des gebuchten Events (Anzahl Personen, Menü, Programm, etc.) müssen spätestens 48 Stunden vor Eventbeginn der Kartbahn Spreitenbach AG mitgeteilt werden. Bei verspätet mitgeteilten Änderungen kann die Kartbahn Spreitenbach AG die Verfügbarkeit und Möglichkeit von zusätzlich gewünschten Leistungen nicht garantieren. Sollte der Kunde die Fahrregeln oder sonstige Anweisungen des Personals keine Folge leisten, ist das Personal der Kartbahn Spreitenbach AG berechtigt, den Kunden jederzeit von der Bahn zu weisen, ohne dass dieser zur Rückerstattung des Ticketpreises berechtigt wäre.

8. Fahr- und Verhaltensregeln
Der Kunde verpflichtet sich, die nachfolgendaufgeführten Fahr- und Verhaltensregeln uneingeschränkt einzuhalten:
8.1. Der Kunde leistet den Anweisungen und Instruktionen des Personals der Kartbahn Spreitenbach AG vollumfänglich und umgehend Folge
8.2. Beim Betreten der Kartbahn ist das Tragen eines Helmes Pflicht.
8.3. Bei Leihhelmen ist aus hygienischen Gründen das Tragen einer Kopfhaube Pflicht.
8.4. Beim Benutzen der Kartbahn ist festes Schuhwerk Pflicht. Flip-Flops, High-Heels und Sandalen sind verboten.
8.5. Es ist auf enganliegende Kleidung zu achten. Schals, Tücher und anderelosen Kleidungsstücke sind verboten.
8.6. Grobfahrlässiges und rücksichtsloses Fahren ist verboten und führt zur Wegweisung von der Kartbahn.
8.7. Fahren unter Alkoholeinfluss oder sonstigen berauschenden Mitteln ist streng verboten.
8.8. Start, Ende und Abbruch des Rennens wird mit Signalanlagen angezeigt. Die Signalanzeigen sind zu befolgen.
8.9. Die Mindestkörpergrösse für die Benutzung der Kartbahn beträgt aus Sicherheitsgründen 1,30 Meter.
8.10. Auf dem Gelände und in den Räumlichkeiten der Kartbahn dürfen, wenn nicht anders vereinbart, keine mitgebrachten Esswaren und Getränke konsumiert werden.

9. Rücktritt
Die Kartbahn Spreitenbach AG hat das Recht, jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten und ihre Dienstleistungen zu verweigern. Tritt die Kartbahn Spreitenbach AG vom Vertrag zurück oder verweigert ihre vereinbarten Dienstleistungen, werden dem Kunden die bereits bezahlten Kosten ohne Zinsen zurückerstattet. Bei Dienstleistungen in den Monaten Januar bis August hat der Kunde das Recht, ohne Angabe von Gründen bis 48 Stunden vor Inanspruchnahme der Dienstleistungen ohne Kostenfolge vom Vertrag zurückzutreten. Bei Dienstleistungen in den Monaten September bis Dezember hat der Kunde das Recht,
bis 7 Tage vor Inanspruchnahme der Dienstleistungen ohne Kostenfolge vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde innert zulässiger Frist vom Vertrag zurück, werden ihm bereits geleistete Zahlungen vollumfänglich zurückerstattet. Tritt der Kunde verspätet zurück, hat er 50 % des vereinbarten Preises zu bezahlen. Für die Einhaltung dieser Fristen ist der Tag des Zugangs der Erklärung des Kunden bei der Kartbahn Spreitenbach AG massgebend.

9.1. Online Tickets
Mit den Kauf von Einzelfahrten über den Webshop von der Kartbahn Spreitenbach AG kann der Kunde für sich selbst Termine für Fahrten reservieren. Sollte der Kunde nicht pünktlich zur reservierten Startzeit erscheinen, Verfällt das Ticket und der Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises.

10. Haftung und Freistellung
Der Kunde betritt und benutzt das Gelände und die Anlagen der Kartbahn Spreitenbach AG auf eigenes Risiko. Eltern haften für Ihre Kinder. Die Kartbahn Spreitenbach AG schliesst jede Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen die Kartbahn Spreitenbach AG und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen, aus. Die Kartbahn Spreitenbach AG haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht. Der Kunde ist für seinen ausreichenden Versicherungsschutz für sich selbst, und gegenüber Dritten verantwortlich. Der Kunde respektive die Erziehungsberechtigten stellen die Kartbahn Spreitenbach AG von Haftungsansprüchen anderer Nutzer, Besucher und Dritten für Schäden frei, welche sie in Zusammenhang mit dem Betreten und Benutzen der Anlagen der Kartbahn Spreitenbach AG zu vertreten haben.

11. Datenschutz
Die Datenschutzbestimmungen der Kartbahn Spreitenbach AG für die Website www.kart.ch sind integraler Bestandteil dieser AGB.

12. Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Kartbahn Spreitenbach AG jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt durch Publikation auf der Website der Kartbahn Spreitenbach AG in Kraft. Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist.
Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

13. Höhere Gewalt
Wird die Erfüllung durch die Kartbahn Spreitenbach AG oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen, welche die Kartbahn Spreitenbach AG nicht zu verantworten hat unmöglich, so ist die Kartbahn Spreitenbach AG während der Dauer der höheren Gewalt oder dieser Umstände sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt oder diese Umstände länger als
30 Tage, kann die Kartbahn Spreitenbach AG vom Vertrag zurücktreten. Die Kartbahn Spreitenbach AG hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt für noch nicht geleistete Dienstleistungen vollumfänglich zurückzuerstatten. Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge höherer Gewalt, oder aufgrund von Umständen, welche die Kartbahn Spreitenbach AG nicht zu verantworten hat, sind ausgeschlossen.

14. Weitere Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung. Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung. Der Gerichtsstand ist Spreitenbach, soweit das Gesetz keine zwingenden Gerichtsstände vorsieht.

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